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Brandschutz

Brandschutz in Leipzig – Imhof Trockenbau ist Ihr Partner von der Beratung bis zur Bauausführung

Im Trockenbau lässt sich der gesetzlich geforderte Brandschutz mit relativ schlanken Konstruktionen umsetzen. Bei Wänden in Brandabschnitten können wir in diesem Bereich auch gleich für einen effektiven Schallschutz sorgen.

Brandschutz im Trockenbau heißt, konstruktive Elemente optimal zu schützen – dazu gehören Stahl- oder Holzkonstruktionen. Auch mehrfache Beplankungen sind möglich. Unsere Leistungen im Trockenbau bieten wir bei Wänden, Decken, Gebäudestützen und Gebäudeunterzügen an – dies betrifft nicht nur Neubauten, sondern auch Sanierungen.

Früher oft vernachlässigt, wird Brandschutz beim Bauen heute immer wichtiger, weil bei Neubauten und Gebäudesanierungen immer strengere die Brandschutzauflagen einzuhalten sind.

Brandschutz für Leipzig: in öffentlichen Gebäuden, Gewerbeobjekten und Mietwohnhäusern

Nicht nur öffentliche Gebäude, Versammlungsstätten, Schulen und Kindergärten im Raum Leipzig versorgen wir mit dem nötigen Brandschutz bei Sanierungen und Neubauten, sondern auch Industriebauten und Hochhäuser. Brandschutz spielt vor allem in öffentlich oder gewerblich genutzten Gebäuden eine Rolle. Bei Wohngebäuden kommt es auch die Gebäude- und Nutzungsart an: Hat ein Haus mehrere Wohneinheiten, sind bei Neubauten und Sanierungen die jeweils aktuellen Brandschutzvorschriften einzuhalten – hier berücksichtigen wir nach Gebäudeklasse (1 bis 5) die gültigen Vorschriften. In einem Wohnhaus mit mehreren Mieteinheiten müssen die einzelnen Einheiten mit Brandabschnitten vor dem Übergreifen eines Feuers geschützt werden – dazu gehört auch der Brandschutz von Decken. Zum Brandschutz in Gebäuden gehört es außerdem, die Fluchtwege in Treppenhäusern zu sichern und durchführende Leitungen (Wasser, Abwasser, Kabel) brandschutztechnisch abzuschotten.

Strenge Auflagen im Hinblick auf den Brandschutz – wir sorgen beim Bauen in Leipzig und Umgebung dafür, dass diese eingehalten werden

Wir bauen nach den von der Planung geforderten Brandschutzklassen nach DIN 4102-2, um den Feuerwiderstand der verwendeten Baumaterialien zu gewährleisten, von der feuerhemmenden Feuerwiderstandsklasse F30 bis zur höchstfeuerbeständigen Feuerwiderstandsklasse F180.

Die Vorgaben im Hinblick auf den Brandschutz erhalten wir vom Architekten oder dem planenden Ingenieurbüro. Hier kann auch das Gutachten eines Brandschutzsachverständigen eine wichtige Rolle spielen, gerade bei Sanierungen.

Vor einer Sanierung stehen Ist-Analyse und Beratung

Am Anfang einer Sanierung steht eine Ist-Analyse – davon ausgehend lässt sich bestimmen, was im Hinblick auf den Brandschutz zu beachten ist; so muss eine Decke in öffentliche zugänglichen Gewerbegebäuden höheren Anforderungen genügen. Bei der Erweiterung eines bestehenden Gebäudes können wir Ihnen empfehlen, ob die Anforderungen des Brandschutzes noch gewährleistet sind oder ob zusätzliche Maßnahmen nötig sind.

Bereits vor einer Baumaßnahme können wir unsere Kunden über die geltenden Vorschriften im Brandschutz aufklären und Ihnen so wichtige Hinweise geben, was bei der Planung (und letztlich auch bei den Kosten) zu berücksichtigen ist. Gerade wenn Bauherren bei kleineren Maßnahmen weder einen Architekten noch einen Bauingenieur einbeziehen, sondern direkt mit der zuständigen Baubehörde Kontakt aufnehmen, ist unsere Beratung im Vorfeld oft gewünscht und nützlich, weil wir bei einem Ortstermin auf die gesetzlichen Anforderungen hinweisen und Empfehlungen aussprechen können – dies erleichtert die Planung. So Sind wir beim Brandschutz für unsere Kunden im Raum Leipzig von Anfang an ein Partner, auf den sie sich verlassen können.